Impressum

AlbaJet Charter GmbH
Rathausstrasse 14
CH-6340 Baar

Telefon: +41 41 562 04 98
(Mo-So 07:00-23:00)
E-Mail: impressum@albajet.ch
Webseitenadressse: www.albajet.ch

Registereintragung
UID-Nummer: CHE-477.149.142 MWST
Handelsregisternummer: CHE-477.149.142
Geschäftsführer: Oliver Smith-Aichbichler


EBAA logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" ("AGB") enthalten wichtige Informationen zu Ihren gesetzlichen Rechten, Rechtsmitteln und Pflichten. Durch den Zugriff auf die AlbaJet-Plattform oder der Nutzung der AlbaJet-Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.

  1. Begriffsbestimmungen
  2. Wenn in den AGB „AlbaJet“ „wir“, „uns“ oder „unser“ genannt wird, bezieht sich dies auf die AlbaJet Charter GmbH (Firmennummer: FN 512330 b) mit der Adresse Villacher Straße 26, A-9220 Velden am Wörthersee, Österreich, Gerichtsstand Österreich.

    Kunde:
    der AlbaJet-Kunde (einschließlich seines Vertreters/seiner Vertreter), dessen/deren Daten in einem Chartervertrag angeführt sind.
    Flugzeugbetreiber:
    der Luftfahrzeugbetreiber, auf dessen Angebot, die Kundenvereinbarung zur Durchführung des Fluges basiert, zu den im Chartervertrag mit www.albajet.ch festgelegten Bedingungen.
    Flugzeug:
    Jedes Fahrzeug, mit oder ohne Motor, das fliegen kann, z. B. ein Flugzeug oder ein Hubschrauber, im Zusammenhang mit dem vereinbarten Flug.
    Flug:
    alle im Chartervertrag aufgeführten Flüge, einschließlich aller Flugpositionierungen, die der Luftfahrzeugbetreiber zur Ausführung des vereinbarten Vertrags durchführen muss.
    Chartervertrag:
    der rechtsverbindliche Vertrag zwischen AlbaJet und dem Kunden, bei dem der Kunde, allen im Vertrag festgehaltenen Bedingungen des Flugzeugcharters zustimmt.
    Charter Preis:
    der mit dem Kunden vereinbarte Preis für die Charterreise, der im Chartervertrag vereinbart wurde.
    Stornierung:
    die Aufforderung des Kunden, den oder die Flüge, nach vereinbartem Chartervertrag, zu stornieren.
  3. Leistungsumfang von AlbaJet
  4. Die AlbaJet Charter GmbH ist eine private Online-Jet-Angebotsplattform, über die der Kunde Preisangebote einholen und private Charterflüge buchen kann, die von einer Reihe von Flugzeugbetreibern angeboten werden. Bei der Buchung eines Charterfluges über AlbaJet geht der Kunde eine direkte und rechtsverbindliche Beziehung mit dem Flugzeugbetreiber ein. Sobald der Kunde einen Flug mittels Chartervertrag gebucht hat, wird AlbaJet den Kunden, in seiner Tätigkeit als Vermittler, voll unterstützen.

  5. Gültigkeit von Angeboten
  6. Ein Angebot ist solange unverbindlich, bis eine Vereinbarung zwischen dem Kunden und AlbaJet in Form eines Chartervertrages getroffen wurde. AlbaJet behält sich das Recht vor, Angebote auch nach Vereinbarung mit dem Kunden zurückzuziehen.

  7. Stornierung
  8. Für den Fall, dass der Kunde die Stornierung des/der im Chartervertrag vereinbarten Fluges/Flüge verlangt, verpflichtet sich der Kunde, die folgende Entschädigung an AlbaJet zu zahlen: - 50% des vollen Chartervertragspreises nach Vertragsabschluss. - Wenn die Stornierung binnen 15 Tagen vor dem im Chartervertrag vereinbarten Abflug erfolgt, werden 100% des vollen Preises verrechnet.

  9. Charter-Bedingungen
  10. AlbaJet fungiert ausschließlich als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Flugzeugbetreiber. Der Charterpreis wird dem Flugzeugbetreiber von AlbaJet nach Abzug einer Vermittlungsgebühr bezahlt.

    5.1
    Der Kunde verpflichtet sich, AlbaJet in der, im Chartervertrag festgelegten Währung und Zahlungsmethode, zu bezahlen.
    5.2
    Alle Preise unterliegen branchen- und kraftstoffbedingten Preisschwankungen. Wenn sich der Preis zwischen dem Zeitpunkt der Vereinbarung und dem Abflugtermin um mehr als 5% erhöht, wird der Charterpreis entsprechend angepasst und dem Kunden in Rechnung gestellt.
    5.3
    Der in den Charterverträgen vereinbarte Charterpreis schließt Flugzeugenteisung, Bodentransportdienste, Inflight-Wi-Fi (WLAN), SATCOM-Dienste und spezielle Verpflegungswünsche aus, sofern dies nicht ausdrücklich im Chartervertrag angegeben und mit AlbaJet vereinbart wurde.
    5.4
    Wenn der Luftfahrzeugbetreiber nicht in der Lage ist einen, mittels Chartervertrag vereinbarten Flug, auf Grund einer flugzeugtechnischen Ursache, Krieg, kriegerischen Ereignissen, Aufständen, terroristischen Handlungen, Unfällen mit Luftfahrzeugen, höherer Gewalt jeglicher Art oder Ereignissen, auszuführen, bemühen sich AlbaJet und der Flugzeugbetreiber nach vernünftigen, kaufmännischen Möglichkeiten, einen geeigneten Flugzeugersatz zu finden und AlbaJet legt dem Kunden etwaige zusätzliche Kosten offen. Wenn die Bemühungen von AlbaJet, ein Ersatzflugzeug zu finden, erfolgreich sind, dieses aber vom Kunden abgelehnt wird, dann wird dem Kunden, der im Chartervertrag vereinbarte Preis, in voller Höhe in Rechnung gestellt.
    Wenn die Bemühungen von AlbaJet, ein Ersatzflugzeug zu finden, erfolglos bleiben, dann wird dem Kunde, der vereinbarten Preis, abzüglich der Vermittlungsgebühr, refundiert. Im Falle einer Rückerstattung wird der Rückerstattungsbetrag anteilig und auf Grundlage des Prozentsatzes der geflogenen Reise berechnet. Wären beispielsweise 4 Stunden von insgesamt 10 Flugstunden nicht verfügbar, würden dem Kunde 40% des vereinbarten Charterpreises rückerstattet.
    5.5
    Alle Charterverträge basieren auf international anerkannten ICAO- und IATA-Flughafencodes und nicht auf Flughafennamen, die möglicherweise in unkorrekter Form verwendet werden.
    5.6
    AlbaJet übernimmt keine Haftung gegenüber dem Kunden im Falle der Nichtbeförderung aufgrund von Zoll-, Polizei-, Gesundheits-, Einwanderungs- und anderen gesetzlichen Bestimmungen eines Staates, in den oder aus dem das Flugzeug geflogen werden soll.
    5.7
    AlbaJet bemüht sich nach besten Kräften, dem Kunden dabei zu helfen, alle zum Zeitpunkt des Fluges geltenden gesetzlichen Reisebestimmungen zu übermitteln. Diese Anforderungen umfassen die Gültigkeit von Reisepässen, Visas und/oder Gesundheitszeugnissen („ausreichende Reisedokumente“), die von allen Passagieren, sowohl bei der Abreise als auch bei der Ankunft, den zuständigen staatlichen Behörden vorgelegt werden müssen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass alle Passagiere im Besitz der ausreichenden Reisedokumente sind.
    Wird einem Passagier das Boarding bei der Abreise oder die Einreise bei der Ankunft verweigert, weil keine ausreichenden Reisedokumente vorgelegt werden, haftet der Kunde für alle zusätzlichen Kosten, die dadurch diesem Passagier entstehen.
    Kann der Luftfahrzeughalter einen Flug nicht durchführen, weil ein Passagier keine ausreichenden Reisedokumente vorlegt, wird der Flug als vom Kunden storniert behandelt und es gelten die allgemeinen Albajet Stornierungsbedingungen.
    5.8
    Der Kunde haftet für alle Kosten, die bei der Wiederherstellung von Schäden oder Verschmutzungen an Teilen des Flugzeugs, der Ausrüstung oder des Innenraums entstehen und die durch den Fluggast/die Fluggäste verursacht wurden.
  11. Enteisung
  12. Im Falle von Flugzeugenteisungskosten (einschließlich Flugzeughangar) ist der Kunde in vollem Umfang dafür verantwortlich, dem Flugzeugbetreiber diese Kosten zu erstatten, es sei denn, Enteisungs-Plus wurde gekauft und im Chartervertrag festgelegt.
    Wenn der Kunde "Enteisungs-Plus" nicht erwirbt, verlangt AlbaJet eine Kreditkartenreservierung für die ungefähren Kosten einer möglichen Enteisung. Sollte der Kunde die Enteisungskosten nicht per Kreditkarte absichern lassen, ist AlbaJet berechtigt, die Zahlung der Enteisungskosten dem Kunden zu verrechnen.